Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeinde Glandorf überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

3.       Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungs-vereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

4.       Der Ausbau in der Gemeinde Glandorf erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.

 


Bürgermeister Dimek erläutert die Vorlage. Vereinfacht stellt er dar, dass die Versorgung bei den „weißen Flecken“ derzeit bei unter 30 mbit/sec liege und die Versorgung bei den „grauen Flecken“ derzeit zwischen 30 und 100 mbit/sec liege.

 

Mit der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Gigabitförderung geht es darum, den Ausbau durch eine Übertragung an den Landkreis Osnabrück abzusichern. Ansonsten hätte die Gemeinde die Kosten dafür alleine tragen müssen. Aufgrund der immensen Kosten für den Breitbandausbau - insbesondere für die kleinen Gemeinden im Landkreis - haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Bürgermeisterkonferenz eindeutig für diese ÖR-Vereinbarung ausgesprochen.

 

Aus dieser Vereinbarung heraus werden sich voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf von 1,5%-Punkten Kreisumlage ergeben, den die Gemeinde zusätzlich tragen muss. Dies wäre derzeit eine Mehrbelastung von ca. 140 TEUR.

 

Alternativ würden bei eigener Ausführung (in Kooperation mit weiteren Gemeinden) auch ein wesentlicher Personal- und Sachkostenaufwand, der derzeit nicht ohne weiteres zu beziffern ist, anfallen.

 

Ratsmitglied Lefken berichtet, ihm ist von Bürgern etwas Unmut im Bereich Havermanns Weg/Grottweg zugetragen worden. Die dortigen Anwohner, die angeblich „grau“ sind, können nicht angeschlossen werden, obwohl das Kabel daher gelegt wird. Die Versorgung ist aber bei max. 30mbit/sec.

 

Bürgermeister Dimek sagt, die Gemeinde könne hier gerne auf Anfrage unterstützend tätig werden.

 

Der Ratsvorsitzende Martin Bäumer begrüßt ein Engagement der Gemeinde zur Unterstützung in solchen Fällen. Er zeigt auf, dass die heutigen „grauen Flecken“ die „weißen Flecken“ der Zukunft werden können.

 

In Folge lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeinde Glandorf überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden

Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

3.       Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungs-vereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

4.       Der Ausbau in der Gemeinde Glandorf erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.