Bauamtsleiter Scheckelhoff trägt die wesentlichen Ergebnisse aus der Verkehrsschau vor:

 

Gleich zu Beginn der Verkehrsschau wurde von den Teilnehmern an der Verkehrsschau festgestellt, dass die Gemeinde Glandorf über keinen Ordnungsaußendienst verfügt. Es wird insbesondere durch Polizei und Straßenverkehrsbehörde angeregt, einen Ordnungsaußendienst zu etablieren.

Auf diese Weise lassen sich die offenkundig im Ortskern festzustellenden Parkverstöße mit dem Ziel einer erhöhten Verkehrssicherheit wirksam ahnden.

 

Zu den Punkten im Einzelnen:

 

  1. K 475 – Sichtbehinderung durch Bäume Höhe Lidl-Supermarkt

Die Eiben stellen eine gefährdende Sichtbehinderung dar. Sie wurden nicht durch den Landkreis gesetzt, so dass sie durch die Gemeinde gefällt werden können.

ð  Die Eiben können entnommen werden.

 

  1. B 51 – Einmündungen „Alter Kirchweg“/ „Im Hofort“

Fraglich ist, ob eine gefahrlose Querung der Bundesstraße möglich ist. Die Örtlichkeit wird in Augenschein genommen. Die erforderliche Beschilderung, insbesondere mit VZ 138, ist vorhanden. Die Sichtbeziehungen sind gut. Die verkehrliche Belastung liegt mit ca. 6.900 Fahrzeugen für eine Bundesstraße im mittleren/ unteren Bereich.

ð  Es wird eine Inaugenscheinnahme der morgendlichen Schülerquerungen durch NLStBV und Straßenverkehrsbehörde noch vor den Sommerferien durchgeführt.

 

  1. OT Schwege – „Drosselgasse“

Eine Anliegerin sieht in der verkehrlichen Situation der Sackgasse eine Gefährdung für Kinder. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit stellen die Mitglieder der Verkehrsschau einhellig fest, dass eine verkehrliche Gefährdung hier offenkundig nicht gegeben ist.

 

  1. „Wachholderweg“/ „Liener Landweg“

Fraglich ist, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zum Tragen kommen kann. Es handelt sich um schmale Straßen a.g.O. mit 100 Km/h. Die Unfalllage ist auf beiden Straßen unauffällig. Der sich kürzlich ereignete Unfall auf dem Wachholderweg ändert nichts an der Feststellung.

Eine besondere Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 StVO ist nicht erkennbar. Dennoch ist eine aussagekräftige Datenlage herbeizuführen:

ð  Die Gemeinde Glandorf ermittelt die Verkehrszahlen (gefahrene Geschwindigkeiten und Anzahl der Fahrzeuge)

 

  1. „Nordstraße“

Im Raume steht die Notwendigkeit weiterer Fahrbahnverengungen. Diese wird durch die Verkehrsschau aktuell nicht gesehen. Es soll eine valide Datenlage geschaffen werden.

ð  Die Gemeinde Glandorf ermittelt die Verkehrszahlen (gefahrene Geschwindigkeiten und Anzahl der Fahrzeuge)

 

  1. B 51 – Einmündungen „Osnabrücker Straße“/ „Am Schützenplatz“

Es stellt sich die Frage nach einer sicheren Querungsmöglichkeit der Bundesstraße für Radfahrer. Mit Blick auf die vorhandene Baulichkeit und die aktuell stattfindende Baumaßnahme bietet sich keine Veränderung zum bisherigen Status quo an.

ð  Die Gemeinde Glandorf wendet sich an den Fachbereich 2 (Planung), Frau Sackarndt, bei der NLStBV, um mögliche Lösungswege zu erkunden.

 

  1. Einmündung „Laudieker Weg“/ „Auf dem Haarkamp“

Es wird eine fehlende Markierung auf der Straße „Laudieker Weg“ an der Einmündung „Auf dem Haarkamp“ moniert. Die Markierung ist tatsächlich nicht vorhanden.

ð  Die Gemeinde Glandorf bringt die fehlende Markierung auf.

 

  1. „Kolpingstraße“

Fraglich ist, ob die Beschilderung ausreichend ist. Nach Inaugenscheinnahme wird eine verkehrsrechtlich korrekte Beschilderung festgestellt. Es wird empfohlen, das Parkverhalten durch einen Ordnungsaußendienst kontrollieren zu lassen.

 

  1. „Gartenstraße“

Das Überfahren des Grünstreifens, der zwischen B 51 und „Gartenstraße“ verläuft, stellt eine Gefährdung des Verkehrs auf der Bundesstraße dar und soll unterbunden werden. Als Maßnahmen werden festgelegt:

ð  Die vorhandenen Sperrpfosten werden auf wenige Meter nach Grundstückszufahrt zu Haus Nr. 5 zurückversetzt. Der Grünstreifen zwischen B 51 und „Gartenstraße“ wird mit pflanzlichen Barrieren oder geeigneten Gegenständen gegen Überfahren gesichert