Sitzung: 29.06.2023 02/BPUA/013/2023
Bauamtsleiter Scheckelhoff trägt die wesentlichen Ergebnisse aus der
Verkehrsschau vor:
Gleich zu Beginn der Verkehrsschau wurde von den Teilnehmern an der
Verkehrsschau festgestellt, dass die Gemeinde Glandorf über keinen
Ordnungsaußendienst verfügt. Es wird insbesondere durch Polizei und
Straßenverkehrsbehörde angeregt, einen Ordnungsaußendienst zu etablieren.
Auf diese Weise lassen sich die offenkundig im Ortskern festzustellenden
Parkverstöße mit dem Ziel einer erhöhten Verkehrssicherheit wirksam ahnden.
Zu den Punkten im Einzelnen:
- K 475 – Sichtbehinderung durch Bäume
Höhe Lidl-Supermarkt
Die Eiben stellen eine gefährdende Sichtbehinderung dar. Sie wurden
nicht durch den Landkreis gesetzt, so dass sie durch die Gemeinde gefällt
werden können.
ð Die Eiben können entnommen werden.
- B 51 – Einmündungen „Alter Kirchweg“/
„Im Hofort“
Fraglich ist, ob eine gefahrlose Querung der Bundesstraße möglich ist.
Die Örtlichkeit wird in Augenschein genommen. Die erforderliche Beschilderung,
insbesondere mit VZ 138, ist vorhanden. Die Sichtbeziehungen sind gut. Die
verkehrliche Belastung liegt mit ca. 6.900 Fahrzeugen für eine Bundesstraße im
mittleren/ unteren Bereich.
ð Es wird eine Inaugenscheinnahme der
morgendlichen Schülerquerungen durch NLStBV und Straßenverkehrsbehörde noch vor
den Sommerferien durchgeführt.
- OT Schwege – „Drosselgasse“
Eine Anliegerin sieht in der verkehrlichen Situation der Sackgasse eine
Gefährdung für Kinder. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit stellen die
Mitglieder der Verkehrsschau einhellig fest, dass eine verkehrliche Gefährdung
hier offenkundig nicht gegeben ist.
- „Wachholderweg“/ „Liener Landweg“
Fraglich ist, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zum Tragen
kommen kann. Es handelt sich um schmale Straßen a.g.O. mit 100 Km/h. Die
Unfalllage ist auf beiden Straßen unauffällig. Der sich kürzlich ereignete
Unfall auf dem Wachholderweg ändert nichts an der Feststellung.
Eine besondere Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 StVO ist nicht erkennbar.
Dennoch ist eine aussagekräftige Datenlage herbeizuführen:
ð Die Gemeinde Glandorf ermittelt die
Verkehrszahlen (gefahrene Geschwindigkeiten und Anzahl der Fahrzeuge)
- „Nordstraße“
Im Raume steht die Notwendigkeit weiterer Fahrbahnverengungen. Diese
wird durch die Verkehrsschau aktuell nicht gesehen. Es soll eine valide
Datenlage geschaffen werden.
ð Die Gemeinde Glandorf ermittelt die
Verkehrszahlen (gefahrene Geschwindigkeiten und Anzahl der Fahrzeuge)
- B 51 – Einmündungen „Osnabrücker
Straße“/ „Am Schützenplatz“
Es stellt sich die Frage nach einer sicheren Querungsmöglichkeit der
Bundesstraße für Radfahrer. Mit Blick auf die vorhandene Baulichkeit und die
aktuell stattfindende Baumaßnahme bietet sich keine Veränderung zum bisherigen
Status quo an.
ð Die Gemeinde Glandorf wendet sich an den
Fachbereich 2 (Planung), Frau Sackarndt, bei der NLStBV, um mögliche
Lösungswege zu erkunden.
- Einmündung „Laudieker Weg“/ „Auf dem
Haarkamp“
Es wird eine fehlende Markierung auf der Straße „Laudieker Weg“ an der
Einmündung „Auf dem Haarkamp“ moniert. Die Markierung ist tatsächlich nicht
vorhanden.
ð Die Gemeinde Glandorf bringt die fehlende
Markierung auf.
- „Kolpingstraße“
Fraglich ist, ob die Beschilderung ausreichend ist. Nach
Inaugenscheinnahme wird eine verkehrsrechtlich korrekte Beschilderung
festgestellt. Es wird empfohlen, das Parkverhalten durch einen
Ordnungsaußendienst kontrollieren zu lassen.
- „Gartenstraße“
Das Überfahren des Grünstreifens, der zwischen B 51 und „Gartenstraße“
verläuft, stellt eine Gefährdung des Verkehrs auf der Bundesstraße dar und soll
unterbunden werden. Als Maßnahmen werden festgelegt:
ð Die vorhandenen Sperrpfosten werden auf
wenige Meter nach Grundstückszufahrt zu Haus Nr. 5 zurückversetzt. Der
Grünstreifen zwischen B 51 und „Gartenstraße“ wird mit pflanzlichen Barrieren
oder geeigneten Gegenständen gegen Überfahren gesichert