Sitzung: 30.08.2023 02/OR Schwe/007/2023
Die Bauarbeiten der Gemeine sind nahezu abgeschlossen. 3
Grundstücke sind zur Zeit noch nicht verkauft.
In den Kaufverträgen wurden überall eine
2 jährige Baufrist vorgegeben. Diese kann bei entsprechender Begründung
verlängert werden. Das Regenrückhaltebecken soll ggfs. (teilweise) eingezäunt
werden. Hier wird zur Zeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.