Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Dem Werkleiter der Gemeindewerke Glandorf, Herrn Bürgermeister Dimek, wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2022 von 17.273,25 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -64.335,11 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 100.338,61 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -358.907,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 


Kämmerer Schmalstieg erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag zum von der KMP geprüften und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück bestätigten Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2022.

Der Ausschussvorsitzende Pabst stellt danach den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Dem Werkleiter der Gemeindewerke Glandorf, Herrn Bürgermeister Dimek, wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2022 von 17.273,25 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -64.335,11 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 100.338,61 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -358.907,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.