Sitzung: 13.12.2023 02/FWFA/010/2023
Vorlage: 02/396/2023
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
|
2024 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,48 Euro/m³ |
|
1,44 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,96 Euro/m³ |
|
3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswass: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
|
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Ausschussvorsitzende Pabst den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja |
7 |
Nein |
0 |
Enthaltung |
0 |
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
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2024 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,48 Euro/m³ |
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1,44 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,96 Euro/m³ |
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3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswass: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
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39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.