Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

 

 

2024 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,48 Euro/m³

 

1,44 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,96 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswass:

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.


Der Vorsitzende des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschusses Pabst berichtet über die Beratung und Abstimmung im Fachausschuss.

Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt Ratsvorsitzender Bäumer die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

 

 

2024 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,48 Euro/m³

 

1,44 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,96 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswass:

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.