Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf spricht sich ausdrücklich für die Fortführung der jahrelangen Praxis zur Schulsachkostenerstattung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den anderen kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem Landkreis Osnabrück die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die als Anlage 2 beigefügte dazugehörige Erstattungsregelung zur Zahlung eines Sachkostenzuschusses gem. § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu schließen.

 

Voraussetzung dafür ist die einvernehmliche Zustimmung auch aller kreisange-hörigen Kommunen. Sollte sich eine Kommune im Landkreis Osnabrück dagegen aussprechen, wäre der Beschluss obsolet.