Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Glandorf spricht sich ausdrücklich für die Fortführung der jahrelangen Praxis zur Schulsachkostenerstattung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den anderen kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem Landkreis Osnabrück die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die als Anlage 2 beigefügte dazugehörige Erstattungsregelung zur Zahlung eines Sachkostenzuschusses gem. § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu schließen.

 

Voraussetzung dafür ist die einvernehmliche Zustimmung auch aller kreisangehörigen Kommunen. Sollte sich eine Kommune im Landkreis Osnabrück dagegen aussprechen, wäre der Beschluss obsolet.


Bürgermeister Dimek erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass es vom Grundsatz heute keinen Sinn mache, diesen Beschluss zu fassen, da zwei Kommunen des Landkreises Osnabrück dem vorbereiteten Beschlussvorschlag des Landkreises Osnabrück voraussichtlich nicht zustimmen werden.

Sie fordern, die Kreisschulbaukasse nun wieder ins Leben zu rufen.
Das Für und Wider der Wiedereinführung einer Kreisschulbaukasse, wie zusätzliches Personal beim Landkreis usw., kann aus der Vorlage entnommen werden.

Um ein Signal zu setzen, spricht er sich dennoch dafür aus, den vorliegenden Beschluss zu fassen 

 

Ratsmitglied Lefken findet es ebenfalls gut, den Beschluss so zu fassen. Die Wiedereinführung einer Kreisschulbaukasse ist aus seiner Sicht ein unnötiger Aufbau von Bürokratie.

 

Ratsmitglied Gottlöber meint hierzu, dass es offensichtlich unterschiedliche rechtliche Bewertungen gebe. Er verstehe die beiden Gemeinden Bissendorf und Georgsmarienhütte nicht. Seiner Meinung nach wird vor allem für Kommunen, die bereits in den letzten Jahren in Schulen investiert haben, der Solidargedanke nicht gelebt.

 

Ratsvorsitzender Bäumer berichtet über die im Kreistag geführte sonderliche Diskussion zum Thema. Sollte die Kreisschulbaukasse erneut eingeführt werden, dann sollte aus seiner Sicht eine Rückabwicklung bis ins Jahr 2003 unternommen werden. Erst dann wäre es eine gerechte Entwicklung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf spricht sich ausdrücklich für die Fortführung der jahrelangen Praxis zur Schulsachkostenerstattung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den anderen kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem Landkreis Osnabrück die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die als Anlage 2 beigefügte dazugehörige Erstattungsregelung zur Zahlung eines Sachkostenzuschusses gem. § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu schließen.

 

Voraussetzung dafür ist die einvernehmliche Zustimmung auch aller kreisange-hörigen Kommunen. Sollte sich eine Kommune im Landkreis Osnabrück dagegen aussprechen, wäre der Beschluss obsolet.