Beschluss: Abstimmungsergebnis empfohlen mit x-Stimmen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf beabsichtigt, die Hebesätze der Grundsteuern A+B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2024 wie folgt zu erhöhen:

 

                                                               Hebesatz                            Hebesatz                            Hebesatz-

                                                               bis 31.12.2023   ab 01.01.2024    erhöhung

1. Grundsteuer A                            300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

2. Grundsteuer B                             300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

3. Gewerbesteuer                          350 v.H.                              380 v.H.                               30 v.H.

 

Über die Erhöhung der Hebesätze wird endgültig im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 in der Ratssitzung im Februar kommenden Jahres entschieden.


Bürgermeister Dimek erläutert, dass die Verwaltung dem Rat der Gemeinde empfiehlt, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinde erstmals seit 15 bzw. 20 Jahren wieder anzuheben. Rechtlich werden die Hebesätze mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für 2024 festgesetzt. Oberstes Ziel ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Am Beispiel der Kindergärten ist zu erkennen, dass deutlich höhere Ausgaben auf die Gemeinde zukommen und diese gegenfinanziert sein müssen.

Zwar wurden in 2023 ca. 1,4 Millionen Euro Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erzielt. Aufgrund der komplizierten Umlagemechanismen verbleiben von einem Euro Gewerbesteuer allerdings nur ca. 0,50 € in der Gemeindekasse. Am Beispiel der anderen Kommunen aus dem Landkreis Osnabrück aus dem Jahres 2022 ist zu erkennen, dass die Hebesätze der Gemeinde Glandorf trotz der geplanten Erhöhung sehr moderat sind. (s. Anlage).

 

Die Stadt Georgsmarienhütte hat beispielsweise den Hebesatz der Gewerbesteuer von 360 auf 395 angehoben. Gebot der Stunde sei es, die Hebesätze der Realsteuern maßvoll anheben. 

 

Ratsmitglied Lefken erklärt hierzu, dass Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (meist kleinere Unternehmen) unterhalb eines Hebesatzes von 400 die Gewerbesteuern voll auf ihre Einkommenssteuer anrechnen lassen können. Hierdurch entsteht für diese Art von Unternehmen kein Nachteil. Für Kapitalgesellschaften gilt diese Regelung allerdings nicht.

 

Ratsmitglied Winterberg ergänzt, dass in 2022 bereits über die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern gesprochen wurde. Der richtige Zeitpunkt dafür sei nie. Die Gemeinde stehe vor großen Herausforderungen. Wie sich etwaige Beschlüsse der Bundesregierung auf die Gemeinde auswirken wird, bleibt abwarten.
Ziel sollte es sein, dass die Gemeinde Glandorf die Gemeinde mit den niedrigsten Steuern im Landkreis Osnabrück bleibt. Der Rat hat in den letzten Haushaltsberatungen alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Personal und Energiekosten sind gestiegen und wir müssen handlungsfähig sein.

 

Ratsmitglied Micke ergänzt hierzu, dass man der Realität ins Auge schauen muss, da die Ausgabenseite sonst wegläuft. Es gibt keine andere Möglichkeit, als die Hebesätze, wie im vergangenen Jahr bereits gefordert, maßvoll zu erhöhen.

 

Ratsmitglied Gottlöber erklärt, dass auch aus seiner Sicht an der Erhöhung kein Weg vorbeiführt. Die Aufgaben und Ausgaben, die vom Land auf die Kommunen delegiert werden, sind enorm. Die Gemeinde steht in der Pflicht, den Kindern gerecht zu werden. Beim Grundschulausbau wird erneut deutlich, dass der Großteil der Kosten bei der Gemeinde hängen bleibt. Wichtig ist ihm, dass hier mit einer Stimme gesprochen wird.

 

Ratsmitglied Twyhues teilt mit, dass er sich zwar grundsätzlich mit Steuererhöhungen schwertue, in diesem Falle aber der gleichen Meinung sei. Er ergänzt, dass es in Glandorf keine Schuldenbremse gibt. Die selbstauferlegte Schuldenbremse der Gemeinde sei das drohende Haushaltssicherungskonzept.
Was andere Kommunen machen, ist für ihn nicht entscheidend. Löblich ist, wie die Verwaltung die Dinge erledigt hat.

 

Ratsvorsitzender Bäumer ist der Auffassung, dass Rat und Verwaltung der Gemeinde Glandorf das Richtige tun, in dem sie den Bürgern erklären, was im nächsten Jahr auf sie zukommen wird. Er gibt zu bedenken, dass die Grund- und Gewerbesteuern über einen so langen Zeitraum nicht angehoben wurden.

 

Kämmerer Schmalstieg verdeutlicht die Steigerung der Grundsteuer B am Beispiel eines durchschnittlichen Einfamilienhauses. Die Anhebung der Grundsteuer auf 330 Prozentpunkte wird eine Erhöhung in Höhe von 30 – 50 € in 2024 bedeuten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

 

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf beabsichtigt, die Hebesätze der Grundsteuern A+B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2024 wie folgt zu erhöhen:

 

                                                               Hebesatz                            Hebesatz                            Hebesatz-

                                                               bis 31.12.2023   ab 01.01.2024    erhöhung

1. Grundsteuer A                            300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

2. Grundsteuer B                             300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

3. Gewerbesteuer                          350 v.H.                              380 v.H.                               30 v.H.

 

Über die Erhöhung der Hebesätze wird endgültig im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 in der Ratssitzung im Februar kommenden Jahres entschieden.