Ausschussmitglied Bischof hat Klärungsbedarf in der Abhandlung von Anträgen der Fraktionen/Gruppen. Sie möchte wissen, welches Gremium worüber entscheidet.

 

Bürgermeister Dimek erläutert die Beratungsfolge und Behandlung von Anträgen anhand der Vorgaben des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). In den Fachausschüssen erfolgt immer eine Vorberatung. Je nach Antragsform erfolgt eine Entscheidung im Verwaltungsausschuss oder im Gemeinderat. Für bestimmte Angelegenheiten kann sich der Gemeinderat die Beschlussfassung vorbehalten.