Es liegen zu diesem TOP verschiedene Anträge aus der Fraktion und den beiden Gruppen vor.

 

1. Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteuer

 

Zunächst wird über den Antrag der CDU-Fraktion auf Heraufsetzung des Ansatzes für die Gewerbesteuer im Haushalt 2024 beraten. Ratsmitglied Auf der Landwehr erläutert den vorliegenden Antrag. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuern in 2023 und dem erhöhten Hebesatz beantragt er für seine Fraktion, den Ansatz von 3,8 Mio. € auf 4,2 Mio. € heraufzusetzen.

 

Bürgermeister Dimek und Kämmerer Schmalstieg schlagen vor, hier einen Mittelweg einzuschlagen. Sie halten eine Anhebung um 200.000 € für gerechtfertigt, auch wenn in den vergangenen Jahren immer eher konservativ geplant wurde.

 

Mit diesem Vorschlag können sich die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden erklären. Ausschussvorsitzender Pabst lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer wird von 3,8 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

Enthaltung:

 

2. Verringerung des Haushaltsansatzes im Produkt 533100 "Zuschuss Wassermanagement"

 

Zur Begründung des Antrags der CDU-Fraktion führt Ausschussmitglied Auf der Landwehr aus, dass die Resonanz auf dieses Förderprogramm sehr gering gewesen sei. Vor diesem Hintergrund sollte der Betrag um 20.000 € auf 5.000 € reduziert werden.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende Pabst über den Antrag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz im Produkt 533100 "Zuschuss Wassermanagement" wird um 20.000 € auf 5.000 € verringert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

Enthaltung:

 

3. Erhöhung der Nutzungsentgelte für außerörtliche Schulen und Institutionen im Hallengartenbad

 

Ratsmitglied Gottlöber erläutert den Antrag der UWG/FDP-Gruppe und schlägt vor, dass die Kommunen, die das Glandorfer Schwimmbad für den Schulsport nutzen, sich an den Defizitkosten in Höhe von 365.000,00 € zumindest beteiligen sollen. Es kann nicht sein, dass diese Kommunen sich aus der Finanzierung herausziehen und ihre Hallenbäder schließen, um Kosten zu sparen. Aus diesem Grund suche er nach Möglichkeiten, diese Kommunen im Rahmen einer Defizitbeteiligung in die Pflicht zu nehmen, auch weil Schwimmunterricht letztlich verpflichtend ist.

 

Ratsmitglied Gottlöber bittet in diesem Zusammenhang um Mitteilung, wie viele Stunden nutzt die jeweilige Schule das Schwimmbad, anteilig sollte seiner Meinung nach das Defizit in Rechnung gestellt werden. Auch Ratsmitglied Auf der Landwehr schlägt eine Defizitbeteiligung über höhere Eintrittspreise vor.

 

Bürgermeister Dimek führt aus, dass die Kinder in den auswärtigen Gemeinden nichts dafür können, dass es dort keine Schwimmbäder mehr gibt. Für ihn sei es gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig, dass die Kinder schwimmen lernen können. Auch er sei für eine moderate Anhebung der Nutzungsentgelte, um Mehreinnahmen zu generieren.

Er unterbreitet den Vorschlag, die Gebühr für die Nutzung einer Bahn von 30 € auf 40 € zu erhöhen und ein nutzungsabhängiges Entgelt von 1,00 € je Schüler statt 0,60 € zu erheben.

 

Mit diesem Kompromissvorschlag erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden. Ausschussvorsitzender Pabst lässt darüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Nutzungsentgelte für außerörtliche Schulen und Institutionen werden wie folgt erhöht: Je genutzter Bahn ist eine Nutzungsgebühr von 40 € (alt 30 €) und je Schüler ein nutzungsabhängiges Entgelt von 1,00 € (alt 0,60 €) zu entrichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

Enthaltung:

 

 

4. Reduzierung der Ermäßigung für Rentner im Hallengartenbad

 

Ebenfalls für die UWG/FDP-Gruppe erläutert Ratsmitglied Gottlöber den Antrag. Aus Sicht seiner Gruppe sei eine Ermäßigung für Rentner nicht mehr erforderlich, da es Rentner gibt, denen es finanziell sehr gut geht.

Ratsherr Micke schlägt ebenfalls vor, den Eintrittspreis zu erhöhen, gibt aber zu bedenken, dass es auch Rentner mit einer kleinen Rente gibt, die das ganze Leben gearbeitet haben und trotzdem genau rechnen müssen, um über die Runden zu kommen.

 

Von Seiten der Verwaltung gibt Kämmerer Schmalstieg an dieser Stelle

einige Erläuterungen zum Wegfall der Ermäßigung. Sollte diese wegfallen wären rd. 12.000,00 € Mehreinnahmen möglich. Diese setzen sich aus den verschiedenen Preistarifen zusammen. Die Gemeinde Glandorf habe diese ermäßigten Eintrittspreise für Rentner noch. Viele andere Schwimmbäder hätten keine Ermäßigung mehr für Rentner, sondern z.B. nur für Bezieher geringen Einkommens und Schwerbehinderte. Ob bei einem völligen Wegfall der Ermäßigung die Rentner das Schwimmbad auch weiter nutzen würden, stehe nicht fest.

 

Im Zuge der weiteren Diskussion wird ein Kompromissvorschlag erarbeitet. Künftig sollen Rentner nur noch die halbe Ermäßigung gegenüber dem Eintrittspreis von Jugendlichen bekommen.

 

Über diesen Vorschlag lässt der Ausschussvorsitzende Pabst abstimmen. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ermäßigung für Rentner im Hallengartenbad wird um die Hälfte reduziert. So ist für die Jahreskarte künftig ein Preis von 150,00 € (alt 100,00 €), für die 10er- Karte 27,00 € (alt 18,00 €) und die 25er-Karte 60,00 € (alt 40,00 €) sowie die Einzelkarte 3,00 € (alt 2,00 €) zu zahlen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

Enthaltung:

 

Offen ist jetzt noch der Antrag der SPD/Grünen-Gruppe. Dieser hat ebenfalls zum Inhalt, die Eintrittsgelder bzw. Nutzungsgebühren für auswärtige Schulen und Kommunen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Da über diesen Punkt bereits vorab beraten und entschieden wurde, zieht Ratsmitglied Micke den Antrag zurück.


Beschlussvorschlag:

Ohne