Zunächst geht Kämmerer Schmalstieg anhand einer Aufstellung auf die Veränderungen, die sich seit der Erstellung des Erstentwurfs des Haushaltes 2024 ergeben haben, ein (vgl. Anlage 3 zur Niederschrift). Demnach haben sich seitdem ergebnisrelevante Änderungen von plus 45.500,00 € ergeben. Das veränderte Planergebnis beträgt Stand Ausschusssitzung - 927.200,00 €.

 

Eine Korrektur im Bereich Kindergarten für die Jahre 2025 bis 2027 werde, so der Kämmerer, noch eingepflegt. Die Verwaltung sei darüber hinaus immer noch in der weiteren Prüfung. Etwaige Änderungen werden ggf. im VA mitgeteilt.

 

In seinen Ausführungen geht Kämmerer Schmalstieg danach auf die Berechnung der Überschussrücklage bzw. des Altfehlbetrags aus Vorjahren

ein (vgl. Anlage 5 zur Niederschrift). Der Bestand der Rücklage habe zu Ende 2022 1.410.829,00 € betragen. Ende 2023 sei noch ein Betrag von 136.229,00 € vorhanden gewesen. Unter Berücksichtigung des mit dem Haushaltsentwurf veranschlagten Jahresfehlbetrages würde das Haushaltsminus im Ergebnishaushalt zu Ende 2024 demnach - 836.471,00 € ausmachen. Dies würde in der Konsequenz bedeuten, dass ein Haus-haltssicherungskonzept bereits für das Jahr 2024 aufgestellt werden müsse.

 

Aus Sicht der Verwaltung, so Kämmerer Schmalstieg, gebe es aber ver-schiedene Szenarien, die vorgestellt und weiter betrachtet werden müssten.

In Szenario 1 werde das vorläufige Haushaltsergebnis 2023, welches in der Vergangenheit aufgrund der Unsicherheiten aber noch nie zu einem solchen frühen Zeitpunkt betrachtet wurde, für die weiteren Überlegungen heran-gezogen. Dieses Ergebnis betrage nach derzeitigem Stand - 591.000,00 € (Verbesserung um + 683.600 €). Hierin sind zwar wesentliche Posten gebucht, wie die noch vorzunehmende Abrechnung der Gemeindewerke AGG und die Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen und Finanzausgleichsrückstellungen. Aber es müsse auch noch an die sog. "unsteten Bezüge der Bauhofmitarbeiter" gedacht werden, die erst nach Ablauf von 2 Monaten für die Bereitschaftsdienste ausgezahlt werden. Erst wenn die genaue Höhe dieser Bezüge vorliegt und zudem die Abrechnung mit der Gemeinde Bad Laer erfolgt ist, kann die Endabrechnung gestartet werden. Somit ergeben sich noch einige Unwägbarkeiten. Zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr können dadurch keine ganz genauen Zahlen ermittelt werden. Auf Nachfrage erklärt Kämmerer Schmalstieg aber, dass das prognostizierte vorläufige Ergebnis aufgrund von eingeplanten Sicherheiten ungefähr stimmen werde.

 

Das Jahresergebnis 2024 werde unter dieser Voraussetzung und unter Berücksichtigung des fiktiv zum Ausgleich heranzuziehenden Betrages aus der Überschussrücklage mit einem Minus von 152.871,00 € abschließen. Unter Berücksichtigung des Effektes, den Ansatz der Gewerbesteuer zu erhöhen, wäre vielleicht auf diesem Wege eine schwarze Null möglich. Dies insbesondere bei Szenario 2, da hier schon die Reduzierung des geplanten Jahresfehlbetrages um 45.500 € eingeplant wurde (Minus 107.371,00 €).

 

Neben den vorher dargestellten Szenarien gebe es inzwischen noch ein weiteres Szenario 3, auf welches die Verwaltung jetzt erstmals, so Kämmerer Schmalstieg, gestoßen sei. Dies betreffe die Pensionsrückstellungen für die Beamten.

Die Pensionsrückstellungen trägt bei einer Übernahme des Beamten zu 100 % die übernehmende Kommune. Diese wurden in der Vergangenheit in dem Jahr, wo der Wechsel des Beamten zur Gemeinde Glandorf erfolgt ist, dem Haushaltsjahr voll zugeschlagen. Es gibt in diesem Bereich jedoch eine Gestaltungsmöglichkeit, die aus der Arbeitsgemeinschaft zur Doppik beim Land resultiert. Es ist demnach zulässig, die Rückstellungen ab Zugangs-datum bis auf 8 Jahre zu verteilen. Dadurch, dass der Haushalt 2022 noch nicht dem RPA vorgelegt wurde, wäre jetzt noch die Möglichkeit gegeben, diese Pensionsrückstellungen aus dem letzten Zugang eines Beamten auf 8 Jahre zu verteilen, um dadurch einer Haushaltssicherung bereits für 2024 zu entgehen.

 

Bei Szenario 3 hätte die Überschussrücklage, sofern die Pensionsrück-stellungen entsprechend verteilt würden, einen Bestand zum 31.12.2024 von plus 355.597 €. Ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 wäre damit aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

 

Unter den Ausschussmitgliedern besteht Einigkeit, diese umfangreichen Ausführungen zunächst zur Kenntnis zu nehmen und vorerst keine Beschlussempfehlung zu diesem Punkt abzugeben.


Beschlussvorschlag:

Folgende Ergebnisse aus der Tabelle mit den Änderungspositionen zum Haushalt werden in den Entwurf eingearbeitet:

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