Die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Glandorf vom 22.06.2016 zu einer Beteiligung an der „Lernstandort Noller Schlucht eGmbH“ werden aufgehoben (siehe Anlage Protokollauszug des Gemeinderates vom 22.06.2016, TOP 12, Ziffer 1-6).

 

 


Die Bürgermeisterin berichtete über eine notwendige Anpassung eines Rats-Beschlusses aus dem vorherigen Jahr. Die Anpassung betrifft den Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2016, TOP 12, Ziffer 1-6. Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt a. der kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit und beinhaltete, dass sich alle genannten Kommunen an der geplanten GmbH beteiligen. Hierzu konnten sich aber nicht alle entschließen.

In Abgrenzung hierzu wurde zum Ratsbeschluss vom 22.06.2016, TOP 12, Ziffer7 erklärt: Der Beschluss aus der gleichen Sitzung zu einer jährlichen, anteiligen Bezuschussung der „Lernstandort Noller Schlucht eGmbH“ durch die Gemeinde Glandorf in Höhe von max. 1.500 € (VA, 15.06.2016, Rat 22.06.2016 (Ziffer 7) bleibt hiervon unberührt.

Der Ratsvorsitzende Lefken verlas anschließend den Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0