Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Die Gemeinde Glandorf beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Begründung dargelegt.

 

2.       Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrauungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 30.09.2015 ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

3.       Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.

 

4.       Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).

 


Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt Ratsvorsitzender Bäumer die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeinde Glandorf beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrau-ung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Be-gründung dargelegt.

 

2.       Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrau-ungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 30.09.2015 ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

3.       Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Ge-sellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.

 

4.       Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Be-rücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).