Ortsbürgermeister Hesse teilt mit, dass kurz vor Anzünden des Osterfeuers Ablagerungen von Fremdstoffen festgestellt wurden, die nicht auf einem Osterfeuer verbrannt werden dürfen. Ortsbürgermeister Hesse klärt mit Herrn Gerding vom Ordnungsamt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Letztlich handelt es sich hierbei um einen mit Bußgeld zu ahndenden Tatbestand. Herr Winterberg merkt an, dass die Ablagerungen am Osterfeuer kaum kontrollierbar seien.

Ortsbürgermeister Hesse schlägt vor, eine entsprechende Information in den nächsten Glandorfer Mitteilungen bekannt zu machen.