Kämmerer Dirk Schmalstieg führte mit einem Hinweis auf die bisher getroffenen Beschlüsse und mehrfach erstattete Berichte an die Ratsmitglieder in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Der endverhandelte Konzessionsvertrag liegt zu dieser Sitzung vor. Der Vertrag ist für diese Ausschusssitzung in gekürzter Form als Anlage zu TOP 6, in vollständiger Fassung zu TOP 16 im nichtöffentlichen Teil hinterlegt. Grund sind die zu schützenden Interessen des Vertragspartners TEN.

 

Herr Below von der verfahrensbegleitenden Kanzlei kbk-Anwälte wurde für den heutigen Termin eingeladen, den Informationsbedarf der Ratsmitglieder auch im fachlich vertieften Detail nachkommen zu können.

 

Im Folgenden trug Rechtsanwalt Below mithilfe einer Präsentation seinen Vortrag zum Konzessionierungsvertrag vor. (Anlage 1 zum Protokoll). Er berichtete zum Stand des Verfahrens, stellte den Beschlussvorschlag vor und zeigte das weitere Vorgehen nach Beschlussfassung auf. Insgesamt wertete er das Angebot der TEN als sehr vorteilhaftes Angebot für die Gemeinde. Alle gestellten Fragen der Ausschussmitglieder Hesse, Linnenberg sowie von Herrn Hothnaier konnten dabei vollständig geklärt werden.

 

Herrn Below bot an, auch für eine weitere Beratung unter TOP 16 im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses zur Verfügung zu stehen. Darauf wurde von den Ausschussmitgliedern einvernehmlich verzichtet.

 

Die Bürgermeisterin bedankte sich ausdrücklich bei Herrn Below für die außerordentlich zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Büro kbk-Anwälte. In den gemeinsamen Beratungen mit Bad Laer sei es die Initiative der Gemeinde Glandorf gewesen, Fachanwälte hinzuzuziehen – eine gute Entscheidung.

Im Folgenden verlas der Ausschussvorsitzende Stefan Jürgens den Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0