Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der UWG Glandorf auf Erhöhung des Gesamtförderbetrages der Jugendarbeit vom 06.09.2017 wird stattgegeben. Die Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf werden zu Punkt „2.1. Gesamtförderbetrag“ ab 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

Der Gesamtförderbetrag der Gemeinde Glandorf wird auf 12.000,00 €, mind. 5,50 €/Jugendl. festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach den von den Vereinen per Stichtag 01.07.des laufenden Jahres gemeldeten und von der Gemeinde anerkannten Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren.

 

 


Ratsherr Gottlöber liest  den Antrag für die UWG-Fraktion vor.

 

Nach kurzer Beratung wird festgehalten, das der Antrag um den Mindestbetrag von 5,50 €/Jugendliche ergänzt wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der UWG Glandorf auf Erhöhung des Gesamtförderbetrages der Jugendarbeit vom 06.09.2017 wird stattgegeben. Die Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf werden zu Punkt „2.1. Gesamtförderbetrag“ ab 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

Der Gesamtförderbetrag der Gemeinde Glandorf wird auf 12.000,00 € festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach den von den Vereinen per Stichtag 31.07.des laufenden Jahres gemeldeten und von der Gemeinde anerkannten Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren.