Ausschussvorsitzender Lefken erläutert den Sachverhalt.

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert grundsätzlich die bisherigen Aktivitäten der Gemeinde in Bezug auf die Versorgung des Außenbereiches mit Breitbandlösungen. In der mit dem Landkreis Osnabrück abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vereinbarung wurde die Zielsetzung einer 100%igen Versorgung mit Glasfaser bis ins Haus festgelegt. Dies ist nach herrschender Meinung der einzige zukunftsfähige Ausbaustandard.

 

Die Privatinitiative der Fa. Muenet verfolgt keine 100%igen Abdeckung, sondern verlegt Breitband nur für die Haushalte, die zum relevanten Zeitpunkt eine vertragliche Regelung eingehen. Ein Ausbau findet statt, wenn sich mindestens 70% der Haushalte im Ausbaugebiet bereit erklären, sofort einen Anschluss zu beauftragen. Haushalte, beispielsweise von älteren Bewohnern, die zu Zeit kein Internet benötigen, werden nicht berücksichtigt. Sollte hier erst künftig der Bedarf für eine schnelle Internetverbindung entstehen, ist dann voraussichtlich kein Anschluss mehr möglich. Die Hofstelle wäre zukünftig dauerhaft vom Netz abgeschnitten.

Daher ist es das Bestreben der Gemeinde, eine gemeinsame Lösung mit der Fa. Muenet und dem Landkreis zu erarbeiten, die das Ziel einer 100%igen Versorgung des Außenbereichs sicherstellt. Ein späterer Anschluss solle in jedem Falle aber „weh tun“, um eine möglichst hohe sofortige Anschlussquote zu erreichen.

In welcher Form dies organisiert werden kann, ist noch zu besprechen. Das Engagement der Gemeinde muss rechtlich zunächst noch geklärt werden.

 

Herr Nettels stellt den Anwesenden das Geschäftsmodell der Muenet im Einzelnen vor und beantwortet die Fragen der der Ausschussmitglieder und der ZuhörerInnen. Die Muenet engagiert sich ausschließlich im Außenbereich von Gemeinde. Ein Ausbau im Innenbereich gehört nicht zum Geschäftsmodell. Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich muss im Einzelfall geklärt werden.

 

In einem Ausbaugebiet werden sog. Polygone (Nachbarschaften) mit jeweils ca. 40 Haushalten gebildet. Die Planvorgaben werden von Muenet erstellt. Die jeweiligen Polygone organisieren durch entsprechende Ansprechpartner („Multiplikatoren“) und einen zu gründenden e.V. die Information und Akquise der jeweiligen Eigentümer. Auch die anschließende Verlegung der Leitungen erfolgt über die Nachbarschaften. Die Leitungen werden im Regelfall in Tiefen von

80cm -120cm überwiegend in privaten Ackerflächen mittels Schlepper eingepflügt. Straßenkreuzungen werden mit Erdrakete durchgeführt. Die Arbeiten können in Eigenleistung der jeweiligen Nachbarschaften, oder durch Lohnunternehmen ausgeführt werden. Die Haftung und eventuelle Schadensregulierungen wird durch die Versicherung der Vereine geregelt.

Mit den Eigentümern werden Bauverträge abgeschlossen.

 

Im Falle einer Beauftragung ist der Kunde zunächst 24 Monate vertraglich an die Leistung der Fa. Muenet gebunden. Der Grundpreis für einen 100.000 kbit Anschluss kosten rd. 49 EUR. Anschließend kann der Kunde auch Verträge mit anderen TK Anbietern abschließen. Es haben aber noch nicht alle Anbieter entsprechende Grundsatzregelungen mit Muenet abgeschlossen. Herr Nettels erläutert die verschiedenen Tarifstrukturen.

 

Entstandene Schadenfälle konnten bisher immer innerhalb von 24h erledigt werden. Für die Hauptleitung besteht ein 24/7 Service. Im Falle einer Insolvenz des Betriebes wird ein Insolvenzverwalter den Verkauf der Netze betreiben.

 

Die Leitungen werden während der Verlegung direkt per GPS eingemessen. Die Eigentümer und die Gemeinde erhalten jeweils Lagepläne.

 

Ein Leistungsverlust tritt bei Glasfaserkabel im Gegensatz zu Kupferkabeln nicht auf. Es wird immer die volle vereinbarte Leistung geliefert.

 

Herr Holtgrewe vom Landkreis Osnabrück erläutert die Aktivitäten des Landkreises Osnabrück im Rahmen der abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit allen Kommunen des Osnabrücker Landes. Auch er unterstreicht noch einmal die Zielsetzung, 100% der Haushalte im Osnabrücker Land an Glasfasernetze anzuschließen. Gegenüber privaten Unternehmen, muss der Landkreis bei Verwendung von Fördermitteln jedoch zahlreiche formale Verfahren und bürokratische Abläufe einhalten, die sehr zeitintensiv sind. In der ersten Tranche wurden von Bund und Land Fördergelder von insgesamt rd. 20 Mio EUR eingeworben. Hierdurch wird in 2018 zunächst eine Vernetzung der Kommunen untereinander und die Versorgung von unterversorgten Gewerbegebieten und sonstigen Kabelverzweigern erreicht. In der nächsten Tranche könnte in Glandorf eine Nord- und Südspange aufgebaut werden. Eine vollständige Versorgung wäre jedoch auch danach noch nicht gegeben.

 

Von einigen ZuhörerInnen wird befürchtet, dass eine Beteiligung der Gemeinde das Projekt zu stark verzögern könne.

Auf die Frage nach einem möglichen Zeitplan erläutert Bürgermeistern Dr. Heuvelmann, dass zur Klärung der Beteiligung der Gemeinde ein Zeitraum von mindestens  3 Monaten benötigt wird.

Die Umsetzung könne lt. Herrn Nettels dann insgesamt in 6-8 Monaten vollzogen werden.