Sitzung: 21.11.2017 FinA/005/2017
Vorlage: 01/150/2017
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2018 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
|
2018 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,24 Euro/m³ |
|
1,12 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
2,60 Euro/m³ |
|
2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
|
19,72 Euro/ je angef. 100
m² |
6.
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist
entsprechend anzupassen.
Auf die übersandte Beschlussvorlage wurde Bezug genommen.
Die Gebührenkalkulation wurde anhand einer Präsentation (Anlage 4) von Kämmerer Schmalstieg vorgestellt.
Wie in der Kalkulation der Vorjahre wurden in dieser Gebührenkalkulation ein Reparatur- und Unterhaltungsaufwand, sowie die Abschreibungen und Neuinvestitionen in für die Kanalnetze berücksichtigt.
Der Preis für Frischwasser steigt von 1,12 auf 1,24 Euro an. Für das Jahr 2018 wird der Wassereinkaufspreis vom Wasserbeschaffungsverband um netto 3 Cent erhöht. Ebenso fallen hier laufende Mehrkosten sowie die Einrechnung der Ergebnisse der beiden Vorjahre preislich ins Gewicht. (Mehrbelastung Durchschnittshaushalt ca. 19,20 Euro/Jahr).
Die Schmutzwassergebühr wird nach einer Senkung des Preises im Vorjahr um 4 cent nun aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung sowie des Einflusses der Vorjahresergebnisse von 2,52 Euro um 8 cent auf 2,60 Euro erhöht werden (Mehrbelastung Durchschnittshaushalt ca.12,80 Euro/Jahr).
Im Bereich Niederschlagswasser erhöht sich die Gebühr um 2,92 Euro von 19,72 auf 22,64 Euro je angefangene 100qm versiegelter Fläche. (Mehrbelastung Durchschnittshaushalt ca. 8,76 Euro/Jahr)
Während der Präsentation beantwortete Herr Schmalstieg mehrere inhaltliche Detailfragen der anwesenden Ausschussmitglieder. zur vorgestellten Kalkulation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2018 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
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2018 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,24 Euro/m³ |
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1,12 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
2,60 Euro/m³ |
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2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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19,72 Euro/ je angef. 100
m² |
6. Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.