Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.            Die Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück wird, wie in der Vorlage                dargestellt, neu geregelt. Es gelten folgende Eckpunkte:

a.            Die Aufgabenwahrnehmung für die institutionelle Kinderbetreuung und die   Betreuung in Kindertagespflege verbleibt, wie bisher, bei den Kommunen.

b.            Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben stellt der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen eine finanzielle Förderung in 2017 in Höhe von insgesamt 24,7 Mio. € zur Verfügung, dieser Betrag wächst in den kommenden fünf Jahren (bis 2022) um jeweils 2% (494.000 €) an.

c.            Die Verteilung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommunen erfolgt –        nach einer Übergangsfrist – ab 2020 mittels eines pauschalen Betrags pro    Kind im Alter von 0-13 Jahren. Für die Jahre bis 2020 wird ein    Übergangsmodell entwickelt.

d.            Zusätzlich zu den unter b. genannten Beträgen erhalten die kreisangehörigen               Gemeinden einmalig in 2017 eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 5,0               Mio. €.

2.            Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann wird ermächtigt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (siehe Anlage) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2022 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.

 

 


Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert den Sachverhalt und verweist darauf, dass die Vereinbarung im VA schon vorberaten und einstimmig befürwortet wurde.

 

Ratsmitglied Bäumer teilt mit, dass der Landkreis die Finanzierung der Kinderbetreuung auch auf andere Weise hätte organisieren können, beispielsweise durch Veränderung der Kreisumlage. Die nun gewählte Art der Finanzierung komme direkt den Kommunen zugute und richte sich nach der Anzahl der vor Ort vorhandenen Kinder und nicht nach anderen Kriterien. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0