Sitzung: 05.12.2017 Rat/006/2017
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Vorlage: 01/139/2017
Beschluss:
Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in den Grundschulen werden mit Wirkung vom 01.01.2018 um 0,20 € pro Portion Mittagessen erhöht.
Eine Entscheidung über die Einführung einer generellen Sachkostenpauschale wird vertagt.
Künftige Erhöhungen des Caterers werden grundsätzlich zeitnah –durch Ratsbeschluss -entweder zum darauffolgenden 01.01. oder 01.08. eines Jahres auf die Eltern umgelegt.
Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann berichtet, dass die Verwaltung bei Erstellung der Vorlage zunächst von falschen Zahlen für die Verpflegung in der LuWi Schule ausgegangen sei. Die Verwaltung sei zurzeit dabei, die Hintergründe zu recherchieren. Daher bezieht sich die heutige Beschlussfassung gegenüber der Beschlussfassung im Sozialausschuss nur auf die Grundschulen.
Ratsmitglied Hesse bittet den Beschlussvorschlag in der Form zu ergänzen, dass eine Erhöhung des Aufwandes des Caterers erst nach Beschlussfassung durch die Ratsgremien auf die Eltern umzulegen ist. Es sollte kein Automatismus erfolgen.
Daraufhin wird der geänderte Beschlussvorschlag von Ratsvorsitzenden Lefken zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge zu den Kosten der
Gemeinschaftsverpflegung werden mit Wirkung vom 01.01.2018 in den Schulen um
eine Sachkostenpauschale von 0,20 € pro Portion Mittagessen und in der
Kinderstube um 0,10 € pro Portion Mittagessen erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde
ist aufgefordert, für ihre Einrichtungen analog zu verfahren.
Ab 01.08.2018 werden die Kosten der
Gemeinschaftsverpflegung in den Grundschulen um weitere 0,20 € und in der
Oberschule um 0,40 € pro Portion erhöht.
Künftige Erhöhungen des Caterers werden zeitnah entweder zum darauffolgenden 01.01. oder 01.08. eines Jahres auf die Eltern umgelegt.