Sitzung: 05.12.2017 Rat/006/2017
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Vorlage: 01/150/2017
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2018 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
|
2018 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,24 Euro/m³ |
|
1,12 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
2,60 Euro/m³ |
|
2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
|
19,72 Euro/ je angef. 100
m² |
6.
Die Wasserabgabensatzung und die
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.
Ratsmitglied und Ausschussvorsitzender Jürgens berichtet über die Beratung im Finanzausschuss.
Ratsmitglied Laumann teilt mit, dass die Gebühren im Verhältnis zu den Kommunen im Umland nach wie vor günstig bleiben. Es entsteht eine Mehrbelastung eines Durchschnittshaushaltes von ca. 40 EUR pro Jahr.
Ratsmitglied Hesse betont, dass die Entscheidung der vergangenen Räte, die Gebühren jährlich (über das Mittel von zwei Kalender-Halbjahren) anzupassen, sehr positiv zu bewerten sei und auch aus heutiger Sicht nach wie vor ihre Berechtigung hat. So müssen die Bürger nicht mit großen Ausreißern rechnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2018 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
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2018 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,24 Euro/m³ |
|
1,12 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
2,60 Euro/m³ |
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2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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19,72 Euro/ je angef. 100
m² |
6. Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.