Sitzung: 05.12.2017 Rat/006/2017
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Vorlage: 01/157/2017
Beschluss:
- Der Rat der Gemeinde Glandorf betraut den Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.
- Der Rat der Gemeinde Glandorf verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter der Gemeinde Glandorf in der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
- Der Rat der Gemeinde Glandorf nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis und weist die in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Sie werden außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
- Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.
- Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichts-behörden oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen
Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig
oder zweck-mäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Glandorf mit
diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt
dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des
Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden. Die
Bürgermeisterin wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten
Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen
Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hase-tal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.
Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss, der einstimmig befürwortend war.
Die Gemeinde Glandorf arbeite wie alle anderen Kommunen im Landkreis Osnabrück gut mit dem Tourismusverband Osnabrücker Land (TOL) zusammen. Der TOL hat ein neues Konzept des Marketings entwickelt und stehe mittlerweile wieder auch wirtschaftlich solide dar. Der hier und heute vorliegende Betrauungsakt sei – im Grunde – eine Formalie. Die Gemeinde habe eine solche Vereinbarung auch bereits mit der Oleg geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Glandorf betraut den
Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 10 Jahren befristet nach
Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten
Betrauungsaktes.
2. Der Rat der Gemeinde Glandorf
verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter der Gemeinde Glandorf in der
Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a)
auf die
Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf die
Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der
Rat der Gemeinde Glandorf nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung
des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis und weist die in die Mitgliederversammlung
entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes
durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt
hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine
entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt.
Sie werden außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes
erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang
erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen
vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich
und/oder zweckmäßig erscheinen.
4. Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den
Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.
5. Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an
dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Glandorf mit diesen Änderungen
einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und
dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
nicht verändert werden.
Die
Bürgermeisterin wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im
Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen
anzupassen.
6. Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte
und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt
Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde
Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt
Georgsmarienhütte, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt
Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen
sowie die im Zweckverband
„Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt
Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde
Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende
Beschlüsse fassen.