Beschlussvorschlag:

 

1.)      Die Gemeinde Glandorf gewährt der kath. Kirchengemeinde Glandorf für die öffentliche Bücherei in 2018 einen Zuschuss zu den laufenden Kosten in Höhe von 1.800,00 € und einen Zuschuss zum E-Book-System von 2.300,00 €. Weiter wird ein hälftiger Mietzuschuss zur Kaltmiete in Höhe von 2.700,00 € (12 x 225,00 €) gewährt.

2.)      Ein Zuschuss zu den Unterhaltungskosten der Kleiderkammer wird ab dem 01.01.2018 nicht mehr gewährt.

3.)      Um der künftigen Kostenentwicklung Rechnung tragen zu können, soll die kath. Kirchengemeinde den künftigen Zuschussanträgen der Bücherei weiterhin sowohl die Kostenstellen der Bücherei als auch der Kleiderkammer beifügen. Ebenso sind die (Plan-)Kosten für das E-Book-System darzustellen.

 


Fachdienstleiter Gerding trägt anhand der umfänglichen Vorlage den Sachverhalt vor. Anhand der Kostenstelle der Kleiderkammer ist festzustellen und zu prognostizieren, dass diese auch auf Dauer Gewinne erwirtschaftet. Der Zuschuss zu den Unterhaltungskosten der Kleiderkammer müsste daher ab dem 01.01.2018 entfallen. Im Gegensatz dazu wird die Bücherei trotz der vorgesehen Bezuschussung durch die Gemeinde auf Dauer ein Zuschussbetrieb bleiben. Die kath. Kirchengemeinde geht, sofern der Zuschuss für die Kleiderkammer entfällt, insoweit von einer deutlich höheren Bezuschussung der Bücherei aus.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann spricht sich für die Zukunft dafür aus, die Miete für die Bücherei auf 2 bis 3 Jahre festzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder sind der Auffassung, das Defizit der Bücherei im Auge zu behalten. Die kath. Kirchengemeinde soll daher zur einheitlichen Beobachtung künftig weiterhin die jeweiligen Kostenstellen der Bücherei und der Kleiderkammer vorlegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

1.)      Die Gemeinde Glandorf gewährt der kath. Kirchengemeinde Glandorf für die öffentliche Bücherei in 2018 einen Zuschuss zu den laufenden Kosten in Höhe von 1.800,00 € und einen Zuschuss zum E-Book-System von 2.300,00 €. Weiter wird ein hälftiger Mietzuschuss zur Kaltmiete in Höhe von 2.700,00 € (12 x 225,00 €) gewährt.

2.)      Ein Zuschuss zu den Unterhaltungskosten der Kleiderkammer wird ab dem 01.01.2018 nicht mehr gewährt.