1.       Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 07.02.2018 versehene Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 31.326,46 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 22.910,14 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und dem Verlustvortrag zugeführt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 33.196,70 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -294.573,43 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.


Der geprüfte Jahresabschluss lag allen Ausschussmitgliedern vor. Es wurden keine Einwände erhoben. Bürgermeisterin Frau Dr. Heuvelmann als Werkleiterin wurde die Entlastung erteilt. Der Beschlussvorlage zum Jahresabschluss wurde in allen Punkten einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 07.02.2018 versehene Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 31.326,46 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 22.910,14 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und dem Verlustvortrag zugeführt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 33.196,70 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -294.573,43 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.