Verwaltungsangestellter Gerding weist in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 3 und der mit Beschlussfassung formulierten Überschrift dieses Tagesordnungspunktes zunächst darauf hin, dass die Ortsräte hier kein Entscheidungsrecht, sondern nur ein Mitwirkungsrecht hätten.

Sodann trägt er vor, dass die Amtszeit der z.Zt. amtierenden Schöffen mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 ende. Für die Amtszeit 2019 bis 2023 habe die Gemeinde eine neue, wiederum aus 4 Personen bestehende Vorschlagsliste aufzustellen und dem Amtsgericht Bad Iburg einzureichen.

Die Gemeinden schlügen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt würden. Für Glandorf seien zurzeit 2 Schöffen tätig. Namentlich seien dies Ansgar Landwehr, der am Amtsgericht Bad Iburg tätig sei, sowie Irmgard Hälker, die am Landgericht Osnabrück tätig sei. Frau Hälker könne aufgrund Ihres Alters nicht wiedergewählt werden. Herr Landwehr habe sich wieder beworben und stünde auf der vorläufigen Vorschlagsliste.

Das Schöffenamt ausüben könnten Bewerber und Bewerberinnen, die deutsche Staatsangehörige seien, in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Die in der vorläufigen Vorschlagsliste aufgeführten Personen würden diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Neben den formalen Kriterien sollten die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Gerechtigkeitssinn. Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und eben Verantwortungsbewusstsein sollten zudem nicht fehlen. Die Verantwortung finde ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich sei. Gegen beide Schöffen könne in Deutschland niemand verurteilt werden.

Aufgrund verschiedener Aufrufe, u.a. im Mitteilungsblatt und den Informationen auf unserer Homepage seien bis vorgestern die auf der übersandten Vorschlagsliste aufgeführten 5 Bewerbungen eingegangen. Da gestern eine weitere Bewerbung eingegangen sei, sei die Vorschlagsliste entsprechend erweitert worden. Vom weiteren Verfahren sei es dann so, dass zunächst die Ortsräte über die Vorschlagslisten befänden, dann der Verwaltungsausschuss und zuletzt der Gemeinderat. Nach dem Beschluss des Gemeinderates werde die Vorschlagsliste zwecks Möglichkeit etwaiger Einsprüche eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegung werde öffentlich bekanntgemacht. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werde die Vorschlagsliste nebst etwaigen Einsprüchen zum Amtsgericht Bad Iburg geschickt.

 

Jetzt liege es an Ihnen, aus der vorläufigen Vorschlagsliste mit 6 Personen lediglich 3 Personen in eine endgültige Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Aus der Mitte der Ortsräte werden die Personen Hubert Kleine Kracht, Ansgar Landwehr, und Lena Recker vorgeschlagen.

 

Nach kurzer Diskussion empfehlen die Ortsräte dem Verwaltungsausschuss/Rat einstimmig:

 

„In die Vorschlagsliste der Gemeinde Glandorf zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden folgende Personen aufgenommen:

 

1.            Hubert Kleine Kracht, Schierloher Weg 24, 49219 Glandorf

2.            Ansgar Landwehr, Grottweg 7, 49219 Glandorf

3.            Lena Recker, Windmühlenstraße 14, 49219 Glandorf.“


Beschlussvorschlag:

keiner