Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe (mindestens 5 Personen) mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 €. Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag, der spätestens bis zum Rosenmontag bei der Gemeinde einzureichen ist, von der Gemeinde direkt dem /der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.

Im Zeitraum von 2 Jahren wird das Verfahren überprüft.


Fachdienstleiter Gerding trägt den Sachverhalt mit Verweis auf die versendete Vorlage vor. Er plädiert für eine Fortführung der bisherigen unbürokratischen Verfahrensweise und spricht sich ergänzend für eine Antragsfrist aus.

 

Ausschussmitglied Puke spricht sich ebenso für die Beibehaltung der Verfahrensweise aus.

 

In Ergänzung merkt Ausschussmitglied Lehmkuhle an, ob die Formulierung „bis zu“ zu streichen ist -da keine weiteren Belege/Nachweise angefordert werden- und alle 2 Jahre die Zuschussfähigkeit überprüft werden sollte.

 

Nach kurzer Beratung unterbreiten die Ausschussmitglieder nach Abstimmungen verschiedener Wortmeldungen den Beschlussvorschlag.  


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 €. Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag von der Gemeinde direkt dem /der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.