Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Fachdienstleiter Gerding ermittelt anhand der Auszahlungen für besondere Projektförderungen in den letzten 3 Jahre einen Haushaltsansatz für 2019. Alle 2 Jahre ist die Antragsfrist für Anträge besonderer Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen zu prüfen. Anträge für besondere Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen müssen eine Begründung beinhalten.


Fachdienstleiter Gerding erläutert den Sachverhalt anhand von zwei Vorgängen aus der jüngeren Vergangenheit.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann ergänzt, dass aus Sicht der Verwaltung die Änderung der Antragsfrist ausschließlich für besondere Projekte und unaufschiebbare Ersatzinvestitionen angedacht ist. Dies ist für kurzfristig entstehende Maßnahmen sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Linnenberg spricht sich anfänglich gegen eine Antragsfristverschiebung aus. Z. Zt. stehen Gelder nicht im Haushalt zur Verfügung. Bei einer Änderung der Antragsfrist müsste künftig ein vorläufiger Haushaltsansatz gebildet werden.

 

Ausschussmitglied Laumann regt an, unaufschiebbare Ersatzinvestitionen bzw. Maßnahmen mit in die besondere Projektförderung. Dieses sollte in die nächsten Haushaltsberatungen mitaufgenommen werden.

 

Nach kurzer Beratung wird folgende Übereinstimmung erzielt:

-       Fachdienstleiter Gerding ermittelt anhand der Auszahlungen für besondere Projektförderungen in den letzten 3 Jahre einen Haushaltsansatz für 2019

-       Alle 2 Jahre ist die Antragsfrist für Anträge besonderer Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen zu prüfen

-       Anträge für besondere Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen müssen eine Begründung beinhalten

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form zugestimmt.