Sitzung: 06.06.2018 FinA/007/2018
Vorlage: 01/235/2018
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen
durchführen zu lassen.
Kämmerer Schmalstieg erläuterte die Vorlage. Dabei ging er
zurück bis zur Erstellung der Urkalkulation der heutigen Gebührenkalkulation.
Diese wurde bereits im Jahr 1992 im Zuge der Planungen des damaligen Neubaus der
Kläranlage Glandorf (Fertigstellung 1995) von einer externen Fachfirma
erstellt.
Aufgrund
des Alters der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen
von Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des
Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem
aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts empfiehlt die
Verwaltung eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte
Beratungsfirma mit dem Ziel einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht
angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden
Jahre.
Ratsmitglied Bäumer hinterfragte, ob auch eine
Kalkulation der Wasserpreise zwingend notwendig ist, da hier die Gemeinde nicht
das Wasser, sondern im Wesentlichen die Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Herr Schmalstieg sagte, dass dies zutrifft. Die Berücksichtigung der Frischwassersparte
ist jedoch notwendig, um für die Gesamtkalkulation insgesamt rechtssicher
aufgestellt zu sein. Dem wurde allgemein zugestimmt.
Ausschussmitglied Wiebusch fragte, ob eine externe
Kalkulation evtl. erst nach Fertigstellung der Investitionen in den kommenden
Jahren ausreichen würde. Kämmerer Schmalstieg wies darauf hin, dass bereits
heute die wesentlichen Größenordnungen für diese bekannt sind. Auch in den 90er
Jahren wurde die Kalkulation vor der Neuinvestition durchgeführt. Bei einer
Kalkulation zum heutigen Zeitpunkt könne auf der dann aktualisierten und
rechtssicheren Basis künftige Preise transparent nachgewiesen und ggf. so
schrittweise und moderater angepasst werden.
Im Folgenden verlas der Ausschussvorsitzende Jürgens den Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen
durchführen zu lassen.