Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.

 


Kämmerer Schmalstieg erläuterte die Vorlage. Dabei ging er zurück bis zur Erstellung der Urkalkulation der heutigen Gebührenkalkulation. Diese wurde bereits im Jahr 1992 im Zuge der Planungen des damaligen Neubaus der Kläranlage Glandorf (Fertigstellung 1995) von einer externen Fachfirma erstellt.

 

Aufgrund des Alters der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen von Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts empfiehlt die Verwaltung eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte Beratungsfirma mit dem Ziel einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre.

 

Ratsmitglied Bäumer hinterfragte, ob auch eine Kalkulation der Wasserpreise zwingend notwendig ist, da hier die Gemeinde nicht das Wasser, sondern im Wesentlichen die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Herr Schmalstieg sagte, dass dies zutrifft. Die Berücksichtigung der Frischwassersparte ist jedoch notwendig, um für die Gesamtkalkulation insgesamt rechtssicher aufgestellt zu sein. Dem wurde allgemein zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Wiebusch fragte, ob eine externe Kalkulation evtl. erst nach Fertigstellung der Investitionen in den kommenden Jahren ausreichen würde. Kämmerer Schmalstieg wies darauf hin, dass bereits heute die wesentlichen Größenordnungen für diese bekannt sind. Auch in den 90er Jahren wurde die Kalkulation vor der Neuinvestition durchgeführt. Bei einer Kalkulation zum heutigen Zeitpunkt könne auf der dann aktualisierten und rechtssicheren Basis künftige Preise transparent nachgewiesen und ggf. so schrittweise und moderater angepasst werden.

 

Im Folgenden verlas der Ausschussvorsitzende Jürgens den Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.    


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.