Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe (mindestens 5 Personen) mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 €. Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag, der spätestens bis zum Rosenmontag bei der Gemeinde einzureichen ist, von der Gemeinde direkt dem /der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.

 


Ratsfrau Laumann und Ratsfrau Puke wendeten zum vorgelegten Beschlussvorschlag ein, dass dieser ihres Erachtens nicht die korrekte Beschlussfassung aus dem Sozialausschuss wiedergebe. Eine Festlegung auf eine Minimalanzahl von Personen bei den Fußgruppen wäre in der Sozialausschusssitzung nicht getroffen worden.

 

Fachdienstleiter Schmalstieg wies darauf hin, dass dies exakt der Beschlussvorschlag ist, der im Sozialausschussprotokoll, welches mit dem Sozialaussschussvorsitzenden Hesse abgestimmt wurde, stehe. Dieser Beschlussvorschlag wurde unverändert dem VA vorgelegt und dort beschlossen. Diese Aussage wurde von dem Sozialausschussvorsitzenden Hesse ausdrücklich bestätigt.

 

Es folgte eine kontroverse Diskussion, die jedoch kein Übereinstimmung erbrachte.

 

Der Ratsvorsitzende wies auf die grundsätzliche Möglichkeit hin, dass sowohl im VA wie in der Ratssitzung abweichend vom Fachausschuss entschieden werden könne, und fragte, ob ein Änderungsantrag gestellt würde.

 

Dies wurde von Ratsfrau Puke bejaht. Sie stellte einen entsprechenden Änderungsantrag. Somit ließ der Ratsvorsitzende zunächst über den Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis (zum Änderungsantrag):

 

Ja:

4

Nein:

10

Enthaltung:

3

 

Im Ergebnis wurde der Änderungsantrag somit abgelehnt.

 

Im Folgenden verlas der Ratsvorsitzende Lefken den nicht veränderten Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

4

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 €. Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag von der Gemeinde direkt dem /der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.