Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Fachdienstleiter Gerding ermittelt anhand der Auszahlungen für besondere Projektförderungen in den letzten 3 Jahre einen Haushaltsansatz für 2019. Alle 2 Jahre ist die Antragsfrist für Anträge besonderer Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen zu prüfen. Anträge für besondere Projekte und unaufschiebbare Ersatzmaßnahmen müssen eine Begründung beinhalten.

 


Ratsmitglied Hesse erläuterte kurz die Änderung der Richtlinien aus dem Sozialausschuss.

 

Im Folgenden wurde der Beschlussvorschlag ohne weitere Beratung vom Ratsvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form zugestimmt.