Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Verein für das Jahr 2019 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 06.11.2018.


Fachdienstleiter Gerding entschuldigt sich für die ergangenen Falschberechnungen in Bezug auf die Nichtbeachtung der im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhung der Zuschussbeträge in den Förderrichtlinien auf insgesamt 12.000,00 €.

Er merkt an, dass er die Zahl der anerkannten Jugendlichen beim Antrag der Evangelischen Jugend Bad Laer – Glandorf gegenüber dem Antrag reduziert hat. Dieses hängt mit der Darstellung der teilnehmenden Jugendlichen an den verschiedenen Angeboten zusammen.

 

Die Ausschussmitglieder weisen nochmals darauf hin, dass in jedem Jahr ein entsprechender Hinweis auf die Antragstellung für die Zuschussgewährung für die Jugendarbeit in der Vereinen und Verbänden zum 01.10. des Jahres im Glandorfer Mitteilungenblatt erfolgen soll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Verein für das Jahr 2019 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 22.10.2018.