Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in allen Bildungseinrichtungen werden mit Wirkung vom 01.08.2019 um eine Sachkostenpauschale entsprechend der vorliegenden Berechnung erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde ist aufzufordern, diesen Beschluss für die Kindertagesstätten umzusetzen.


Fachdienstleiter Gerding trägt anhand der versendeten Vorlage mit Auflistung den Sachverhalt vor.

Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass die Elternbeiträge in allen Bildungseinrichtungen nicht annähernd die Kosten der Mittagsverpflegung decken. So lag beispielsweise für das Jahr 2017 lediglich eine Kostendeckung in Höhe von durchschnittlich ca. 55 % vor.

 

Aufgrund stetig steigender Kosten erhöht sich die Unterdeckung von Jahr zu Jahr.

 

Da sich die Gemeinde bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen an das Kostendeckungsprinzip zu orientieren hat, sollte eine Sachkostenpauschale in allen Bildungseinrichtungen eingeführt werden. Die Verwaltung schlägt eine auf den Bezugskostenpreis pro Mittagessen basierte pauschale Berechnung vor.

 

Würden zur Kostendeckung 45 % auf den jeweiligen Bezugskostenpreis pro Mittagessen in den Einrichtungen aufgeschlagen, so würden sich folgende Sachkostenpauschalen ergeben:

 

Einrichtung                        Bezugskostenpreis           Sachkostenpauschale   Elternbeitrag

                                                                                                                             ca. 75 %    ab 01.08.2019

Kindertagesstätten                        3,00 €                    1,35 €                    1,00 €              4,00 €

Krippen/Kinderstube    1,50 €                    0,67 €                    0,50 €              2,00 €

Grundschulen                  3,20 €                    1,44 €                    1,10 €              4,30 €

Oberschule                                       3,40 €                    1,53 €                    1,15 €              4,45 €

 

Unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sollten 25 % Freibetrag gewährt werden, so dass die in der vorstehenden Tabelle ermittelten 75prozentigen Sachkosten den jeweiligen Elternbeiträgen aufgeschlagen würden.

 

Für Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere Sozialleistungsbeziehern, besteht die Möglichkeit einer weitgehenden Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es verbliebe ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 €. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur Ermäßigung der Kosten im Rahmen des Familienpasses.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die vorstehend ermittelten Sachkostenpauschalen erst zum 01.08.2019 einzuführen.

 

Nach kurzer Beratung spricht sich das Ausschussmitglied Laumann dafür aus, die Kostenerhöhung in einer zeitlichen Staffelung vorzunehmen. Die zeitliche Staffelung wurde nach Abstimmung (Abstimmung: 1 Ja, 5 Nein-Stimmen) abgelehnt. Ferner bittet sie, die Entwicklung der Verwaltungskosten aufgrund der durch unterschiedliche Summen in den Einrichtungen im Auge zu behalten.

 

Ausschussmitglied Lehmkuhle spricht sich gegen eine Staffelung aus, da bis zur Umsetzung ja noch ein Zeitraum von fast einem Jahr besteht.

 

Ausschussmitglied Laumann weist darauf hin, dass bei einer Kostenerhöhung vom Antoniusheim in Remsede, die Kostenerhöhung an die Eltern zum 01.08. des nächsten Jahres erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

 

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in allen Bildungseinrichtungen werden mit Wirkung vom 01.08.2019 um eine Sachkostenpauschale entsprechend der vorliegenden Berechnung  erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde ist aufzufordern, diesen Beschluss für die Kindertagesstätten umzusetzen.