Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird gem. Satzung § 9, Abs. 1) (b) ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzustimmen:

„Die Beteiligten sind sämtliche Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9, Abs. (1) b) des Gesellschaftsvertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 EUR. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.“

 


Es besteht kein Beratungsbedarf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgermeisterin wird gem. Satzung § 9, Abs. 1) (b) ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzustimmen:

„Die Beteiligten sind sämtliche Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9, Abs. (1) b) des Gesellschaftsvertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 EUR. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.“