Beschlussvorschlag:

1.      Zum 01.04.2020 wird die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) mit anliegendem Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) gegründet.

2.      Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der der Rat der Gemeinde Glandorf mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird.

3. Der in der Anlage 3 beigefügten Konsortialvereinbarung und deren Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

4.      Die Gemeinde Glandorf übernimmt an dem Stammkapital in Höhe von insgesamt 100.000 Euro einen Geschäftsanteil in Höhe von 850 Euro (0,85 %).

5.      Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt von 4.812 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt von 8.096 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

6.      Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 1.709 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 2.618 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

7.      Zur Geschäftsführerin wird Frau Petra Rosenbach bestellt.

8.      Die Bürgermeisterin der Gemeinde Glandorf wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterschriften zu leisten.

9.      Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit.

 


Auf Frage des Ratsvorsitzenden bestand kein Bedarf zur Beratung seitens der Ratsmitglieder. Auf eine Verlesung des langen Textes der Beschlussfassung wurde seitens der Ratsmitglieder verzichtet.

Der Beschlussvorschlag wurde vom Ratsvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Zum 01.04.2020 wird die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) mit anliegendem Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) gegründet.

2.      Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der der Rat der Gemeinde Glandorf mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird.

3. Der in der Anlage 3 beigefügten Konsortialvereinbarung und deren Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

4.      Die Gemeinde Glandorf übernimmt an dem Stammkapital in Höhe von insgesamt 100.000 Euro einen Geschäftsanteil in Höhe von 850 Euro (0,85 %).

5.      Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt von 4.812 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt von 8.096 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

6.      Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 1.709 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Gemeinde Glandorf stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 2.618 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

7.      Zur Geschäftsführerin wird Frau Petra Rosenbach bestellt.

8.      Die Bürgermeisterin der Gemeinde Glandorf wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterschriften zu leisten.

9.      Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit.