Beschlussvorschlag:

Seitens der Gemeinde wird eine Bauvoranfrage für das von den Antragstellern beschriebene Bauvorhaben positiv beschieden.  


Der Bauamtsleiter Scheckelhoff stellt den Antrag der Anwohner der Straße Mersch vor. Herr Scheckelhoff stellt klar, dass dieses Gebiet im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt ist und es keinen Bebauungsplan gibt. Es ist noch unklar, ob der Landkreis das Gebiet zum Innenbereich oder zum Außenbereich zählt..

Ausschussmitglied Gottlöber fragt an, wann und wer ein Immissionsgutachten erstellen muss. Herr Scheckelhoff erklärt, dass dieses vom Antragsteller zu erbringen sei, falls der Landkreis ein entsprechendes Gutachten einfordere. Die Gemeinde wird angehört, ob die Erschließung gesichert ist und ob es gegensätzliche Planungen der Gemeinde gibt. Da die Erschließung gesichert scheint und gemeindliche Planungen der Bebaubarkeit nicht entgegen stehen, fasst Ausschussmitglied Micke zusammen, dass die Gemeinde nur positiv begleiten kann und der Landkreis entscheiden muss. Eine Bauvoranfrage der Eigentümer an den Landkreis sollte von der Gemeinde zugestimmt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                     6

Nein:                0

Enthaltung:        0


Beschlussvorschlag:

Seitens der Gemeinde wird eine Bauvoranfrage für das von den Antragstellern beschriebene Bauvorhaben positiv beschieden.