Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -179.662,60 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet werden.
  • Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 


Kämmerer Schmalstieg stellte die geprüften Jahresabschlüsse sowie den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes anhand einer Präsentation (Anlage 3) vor.

Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf wurden vom RPA geprüft. Laut Schlussfeststellung des Rechnungsprüfungsamts stehen die festgestellten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung der Bürgermeisterin nicht entgegen.

Das Rechnungsprüfungsamt machte im letzten Jahr eine Sachprüfung im Bereich Fachdienst 1 – Hauptamt, über die Kosten der Ratsarbeit und für den Fachdienst 2 – Familienservicebüro im Bereich Tagespflege.

 

Herr Wiebusch sagte, dass die Gemeinde mit den Prüfungen spät bzw. sehr spät beginnen würde.

Frau Heuvelmann erklärte, dass die Gemeinde hierbei wenig Einfluss hat und dass der Gemeinde keinerlei Nachteile entstehen würden.

Herr Schmalstieg sagte, dass im Landkreis der Haushalt zu 2/3 im alten Jahr und zu 1/3 im neuen Jahr beschlossen wird.

Der Jahresabschluss wird erst dem Rechnungsprüfungsamt und danach der Kommunalaufsicht vorgelegt.

 

Herr Jürgens las die Punkte der Beschlussvorlage jeweils einzeln vor Es wurde mit Handzeichen abgestimmt. Bei den einzelnen Abstimmungen wurde jeweils mit Ja gestimmt.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -179.662,639 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet werden.
  • Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.