Beschluss:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -179.662,639 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet werden.
  • Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

 

 


Ratsmitglied Jürgens erläutert die Beschlussfassung im Finanz- und Feuerwehrausschuss.

 


Abstimmungsergebnis zu 1) 2) 5) 6):

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zu 3) 4) :

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -179.662,639 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet werden.
  • Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.