Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

 

Der Antrag des SV Johannisstraße wird vertagt. Es muss geklärt werden, welche  Brandschutzauflagen und Bauauflagen der Landkreis fordert. Der SV Johannisstraße soll einen Plan für den Umbau vorlegen.

 


Bauamtsleiter Scheckelhoff stellt den Sachverhalt vor und nimmt Bezug auf den Antrag des SV Johannisstraße auf Nutzung des HALVI. Er hinterfragt, ob die r Vereinsaktivitäten in den Räumlichkeiten zur Struktur der offenen Jugendarbeit in einem Haus passt.

Ausschussmitglied Micke berichtet über die Gründung des SV Johannisstraße im Jahr 1976 zu sportlichen Zwecken. Es handelt sich um einen aktiven Verein, der Turniere organisiert hat und der Erlöse an öffentliche Einrichtungen gespendet hat. Der SV Johannisstraße unterstützt Veranstaltungen anderer Organisationen und trifft sich wöchentlich.

Herr Micke erläutert, dass die obere Etage des HALVI seit Jahren leer steht und sich im Bereich Flüchtlingswohnungen in den letzten 1 ½ Jahren nichts getan hat und dieses nur mit umfangreichen Umbauarbeiten umzusetzen ist. Weitere Verzögerungen eines Leerstandes verschlechtern die Bausubstanz.

Eine gegenseitige Behinderung mit dem Jugendzentrum schließt Herr Micke aus.

Ratsmitglied Hesse fragt an, ob der SV Johannisstraße ein eingetragener Verein sei, dieses wird durch Herrn Micke verneint.

Weiterhin möchte Ratsherr Hesse wissen welche Sicherheitsaspekte beachtet werden müssen und wer die Renovierungskosten übernimmt.

Ausschussvorsitzender Lefken erinnert daran, dass das Jugendzentrum von oben nach unten gezogen ist, weil die Auflagen im Obergeschoß relativ hoch waren. Er möchte wissen, welche Auflagen für eine Nutzung erfüllt werden müssen.

Bauamtsleiter Scheckelhoff erklärt, dass es für das Jugendzentrum nur eine befristete Genehmigung gibt. Für das Obergeschoss fehlten die Barrierefreiheit, der Brandschutz und ein zweiter Rettungsweg. Ausschussmitglied Micke erläutert, dass dieses durch handwerklich geschickte Mitglieder des SV Johannisstraße übernommen werde und alle anfallenden Kosten der Verein übernehmen werde.

Ausschussmitglied Gottlöber ist der Meinung, dass Investitionen seitens der Gemeinde in Wohnraum an dieser Stelle „rausgeschmissenes“ Geld wäre. Herr Gottlöber schlägt vor, dem Verein die Räumlichkeiten als Übergangslösung oder mit verkürzter Kündigungsfrist zu vermieten.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert, dass es 2016 einen politischen Beschluss gegeben habe, das Halvi ins Erdgeschoss zu verlegen. Es wurde zwar nicht beschlossen, das OG als Wohnung für Flüchtlinge umzubauen, jedoch habe die Gemeinde eine grundsätzliche Verpflichtung eine Wohnreserve für z.B. Flüchtlinge vorzuhalten. Dies wäre durch einen Umbau m OG des HALVI relativ einfach möglich, zumal im Bereich des Marktplatzes die vorhandenen in Frage kommenden Räumlichkeiten  künftig wegfallen werden.

In Bezug auf die Nutzung von öffentlichen Räumlichkeiten durch Treffen von privaten Vereinigungen möchte sie keinen Präzedenzfall schaffen.

 

Ratsherr Hesse möchte, dass ein Plan über die baulichen Maßnahmen erstellt und dem Ausschuss vorgelegt wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann möchte im Vorfeld die Stellungnahme des Landkreises anfordern.

Ratsmitglied Harwerth gibt zu bedenken, inwieweit man in ein altes Gebäude und für welchen Zeitraum investiert.

Ausschussmitglied Micke bittet den Ausschussvorsitzenden die Sitzung zu unterbrechen, um die Meinungen der Zuhörer zu hören.

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für Anregungen der Zuhörer.

Ein Besucher teilt mit, dass er das Obergeschoss im Jugendzentrum besichtigt hat und der Meinung ist, dass das Obergeschoss für Flüchtlinge im jetzigen Zustand nicht bewohnbar sei. Ein weiterer Zuhörer macht den Vorschlag, über einen Mietvertrag mit einer „vernünftigen“ Kündigungsfrist von 3 – 6 Monaten nach zu denken.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Lefken die Sitzung für Zuhörer wieder geschlossen hat, schlägt er vor, den Beschluss zu vertagen und formuliert einen neuen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Nutzung des HALVI durch den SV Johannisstraße wird nicht befürwortet.