Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 1

Beschlussvorschlag:

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene  Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 80.188,00 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -4.069,80 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 61.778,26 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -345.616,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 


 

Der Beschlussvorschlag wurde mit 5 Ja Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

 

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene  Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 80.188,00 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -4.069,80 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 61.778,26 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -345.616,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.