Sitzung: 03.12.2019 Rat/019/2019
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/452/2019
Beschluss:
:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2020 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:
|
2020 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
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1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
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3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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24,72 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.
Ratsmitglied Jürgens berichtet über die Beratung im Finanz- und Feuerwehrausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2020 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:
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2020 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
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1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
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3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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24,72 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.