Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

1.            Der Rat wählt Frau Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann als Vertreterin der Gemeinde Glandorf in die Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH.

2.            Hiermit wird die Vertreterin der Gemeinde Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann, in der Mitgliederversammlung des TOL sowie in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, ermächtigt, die in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

3.            Der Rat der Gemeinde Glandorf betraut die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nach deren Gründung für die Dauer von längstens 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.

4.            Der Rat der Gemeinde Glandorf verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter des Rates der Gemeinde Glandorf in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH

a)            auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

b)           auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.

5.            Der Rat der Gemeinde Glandorf weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzu-nehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

6.            Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Tourismus-gesellschaft Osnabrücker Land mbH zu erlassen und bekannt zu geben.

7.            Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder am Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der der Gemeinde Glandorf mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie der Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nicht verändert werden.

Die Bürgermeisterin wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

8.            Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.


Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis: