Sitzung: 03.12.2019 Rat/019/2019
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Vorlage: 01/450/2019
Beschluss:
1. Der
von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH
geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Osnabrück versehene
Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf
werden festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
2. Der
Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann,
wird für das Wirtschaftsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja 0 Nein 1 Enthaltungen
3. Der
Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 80.188,00 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“
soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
4. Der
Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -4.069,80 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser
Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine
Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
5. Der
Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 61.778,26 EUR im Betriebszweig
„Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Gewinnvortrag verrechnet werden.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
6. Der
Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -345.616,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“
soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine
Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen
Ratsmitglied Jürgens berichtet über die Sitzung des Finanz- und Feuerwehrausschusses.
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 80.188,00 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
4. Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -4.069,80 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.
5. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 61.778,26 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -345.616,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.