Sitzung: 03.12.2019 Rat/019/2019
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 01/460/2019
Beschluss:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren gefasst.
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Herr Scheckelhoff erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Erläuterungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag:
Für
den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes im Verfahren gefasst.
Gemäß
§ 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung
des Bebauungsplanes im sog.
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.