Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 1

Beschluss:

 

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren gefasst.

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.


Herr Scheckelhoff erläutert den Sachverhalt.  Es besteht kein Erläuterungsbedarf. 


Abstimmungsergebnis:


Beschlussvorschlag:

 

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren gefasst.

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.