Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

Die Gemeinde hat einen Förderantrag gemäß dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Turnhalle gestellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf
2.181.000 EUR.

Die Gemeinde erhält vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Zuwendung in Höhe von 45%, (981.450,00 EUR).

Der verbleibende gemeindliche Anteil in Höhe von 55%  (1.199.549,00 EUR) wird im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt.

 


Herr Scheckelhoff erläutert den Sachstand der Förderantragstellung.

 

Die Gemeinde hat sich für das Bundesprogramm  „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur um eine Förderung beworben.

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat teilte der Gemeinde mit, dass aufgrund der eingereichten Projektskizze eine Förderung der Maßnahme vorgesehen ist. Die Förderung beträgt 45% der förderfähigen Kosten.

 

Nach Durchführung eines Koordinierungsgespräches mit dem Ministerium wurde ein konkreter Förderantrag eingereicht.

 

Die Bereitstellung des anfallenden gemeindlichen Eigenanteils ist gegenüber dem Fördergeber per Ratsbeschluss zu erklären.


Abstimmungsergebnis:


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde hat einen Förderantrag gemäß dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Turnhalle gestellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf
2.181.000 EUR.

Die Gemeinde erhält vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Zuwendung in Höhe von 45%, (981.450,00 EUR).

Der verbleibende gemeindliche Anteil in Höhe von 55%  (1.199.549,00 EUR) wird im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt.