Die UWG stellte einen Antrag in Sachen Standesamt (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Frau Heuvelmann erinnerte zunächst daran, dass Regelungen zum Standesamt in den Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin fallen. Darüber hinaus teilte sie mit, dass Glandorf die Kommune mit dem freundlichstem Angebot für Trauwillige in der Umgebung ist. Hier wird jeder Freitag Nachmittag und ein Samstag im Monat als Termin angeboten. Mehr ist für eine kleine Verwaltungseinheit nicht leistbar.

Bezugnehmend auf den UWG-Antrag ging sie zunächst auf Besonderheiten des Standesamtsrechts ein, das ihres Erachtens in seiner engen Form und seinen bürokratischen Anforderungen anachronistisch ist. Aktuell gibt es eine Vertreterin für die Standesbeamtin. Lt. Auskunft der Kommunalaufsicht ist eine zeitlich befristete Lösung (z.B. 6 Monate) mit einer anderen Kommune für evtl. auftretende Engpässe im Vertretungsfall nicht möglich. Vertretung muss jeweils für den Einzelfall organisiert werden. Darüber hinaus wurde eine interkommunale Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde geprüft. Diese wäre jedoch aufgrund bestehender Vorschriften nur als „Anschluss“ und nicht als „gleichberechtigte Zusammenarbeit“ möglich und scheidet deshalb aus.

Für Glandorf  ist seitens der Verwaltung geplant, künftig (wieder) eine weitere Stellvertreterin – mit einer Vollzeitstelle - zu qualifizieren. Die Verwaltung hat Schritte hierfür bereits in die Wege geleitet und die Kosten hierfür bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.

 

In Folge zog die UWG den Antrag zurück. Eine Abstimmung erfolgte daher nicht.  


Beschlussvorschlag: