Sitzung: 05.03.2020 Rat/021/2020
Die
Pflichtenbelehrung (§§ 43, 54 Abs. 3 NKomVG) wurde durch Bürgermeisterin Dr.
Heuvelmann vorgenommen. Der Inhalt der §§ 40 – 42 NKomVG wurde dem Ratsmitglied
Heinrich Jankrift schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Anschließend
verpflichtete (§ 60 NKomVG) die Bürgermeisterin das neue Ratsmitglied Heinrich
Jankrift, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten. Der Verpflichtungsnachweis wurde von dem Ratsmitglied
Heinrich Jankrift unterzeichnet. Abschließend hieß die Bürgermeisterin
gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden das neue Ratsmitglied im Namen aller
Ratsmitglieder willkommen.
Das
neue Ratsmitglied Heinrich Jankrift erklärte, dass er zunächst überrascht
gewesen sei, in den Rat der Gemeinde nachzurücken. Er bedankte sich für das
Vertrauen und freue sich über eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern
des Gemeinderates und der Verwaltung.