Die Pflichtenbelehrung (§§ 43, 54 Abs. 3 NKomVG) wurde durch Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann vorgenommen. Der Inhalt der §§ 40 – 42 NKomVG wurde dem Ratsmitglied Heinrich Jankrift schriftlich zur Kenntnis gegeben. 

 

Anschließend verpflichtete (§ 60 NKomVG) die Bürgermeisterin das neue Ratsmitglied Heinrich Jankrift, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Der Verpflichtungsnachweis wurde von dem Ratsmitglied Heinrich Jankrift unterzeichnet. Abschließend hieß die Bürgermeisterin gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden das neue Ratsmitglied im Namen aller Ratsmitglieder willkommen.

 

Das neue Ratsmitglied Heinrich Jankrift erklärte, dass er zunächst überrascht gewesen sei, in den Rat der Gemeinde nachzurücken. Er bedankte sich für das Vertrauen und freue sich über eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung.