Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 150.000 €.

Ein Zuschuss zu den monatlichen Betriebskosten wird entsprechend dem im Archivvertrag bis 12/2021 bewilligten monatlichen Zuschuss in Höhe von 601,00 € bis maximal Ende 2027 festgeschrieben. Damit seien dann die Arbeiten des Vereis im Rahmen der Touristikaufgaben für die Gemeinde, der Betrieb des Archivs und die anteiligen Betriebskosten für das “Haus Wibbelsmann“ abgegolten.


Sachverhalt:

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann trägt anhand der Vorlage vom 07.05.2020 vor, dass der Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. sich seit einigen Monaten um die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf bemühe. Ziel sei es nicht nur, dass das denkmalgeschützte Haus an der Kirchburg fachgerecht saniert werde, sondern darüber hinaus auch, dass das Haus durch Kult(o)urGut! dauerhaft genutzt werden könne. Hierbei sollen sowohl Räumlichkeiten für das Archiv entstehen als auch ein (kultureller) Gemeindetreffpunkt geschaffen werden.

In einem ersten Schritt sei die Erstellung eines Sanierungsgutachtens erforderlich gewesen. Die Gemeinde Glandorf habe für die Kosten des Gutachtens die Vorfinanzierung und die Risikoabdeckung übernommen – der Verein habe einen Antrag zur Förderung des Gutachtens bei der VGH-Stiftung gestellt.

Das Gesamtvolumen des Sanierungsvorhabens liege bei gut 1,4 Mio €.

Durch das Engagement des Vereins lägen mittlerweile  Förderzusagen in Höhe von 830.000 € vor. Weitere Fördergelder seien vom Verein beantragt.

Bedingung der Fördergeldgeber sei, dass sich die Kommune an einem solchen Projekt in angemessener Höhe beteilige. Mit Schreiben vom 17.04.20 und ergänzenden Hinweisen vom 04.05.20 habe Kult(o)urGut! einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antrag beinhalte sowohl einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 150.000 € als auch die Übernahme der hälftigen monatlichen Betriebskosten für das Haus in Höhe von 237 € mindestens für die nächsten 12 Jahre.  Der einmalige Zuschuss der Gemeinde würde – den Plänen entsprechend – in 2021 fließen. Hierfür sei der Gemeinde eine grundbuchrechtliche Absicherung garantiert.

 

Alle Anwesenden sprechen sich aufgrund der positiven Auswirkungen für das Gemeindeleben für die Bewilligung des einmaligen Zuschusses in Höhe von maximal 150.000 € aus.

 

Hinsichtlich der Übernahme mtl. anfallender Betriebskosten wird auf den Vorschlag von Kult(o)urGut! zurückgegriffen, den heutigen gemäß Archivvertrag bis 12/2021 bewilligten monatlichen Zuschuss in Höhe von 601,00 € bis maximal Ende 2027 festzuschreiben. Damit seien dann die Arbeiten des Vereins im Rahmen der Touristikaufgaben für die Gemeinde, der Betrieb des Archivs und die anteiligen Betriebskosten für das “Haus Wibbelsmann“ abgegolten. Dies ergebe für die Jahre 2022 bis 2027 einen Gesamtbetrag von maximal 43.272,00 €.

 

Die anwesenden Vertreter von Kult(o)urGut! berichten über den aktuellen Verfahrensstand und erklären, dass der Verein das Projekt nur dann operativ angehen will, wenn die entsprechenden Förderzusagen vorliegen und wenn der General-Bauunternehmer sich im Rahmen der geplanten Beträge bewegen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 150.000 €. Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten, ob laufend oder einmalig, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.