• Ratsmitglied Micke sagte, ihm sei zugetragen worden, dass bis zu 54 Personen in dem Gebäude „Alte Post“ wohnen würden. Ist das bekannt?

 

Die Bürgermeisterin sagte, dies ist nicht bekannt, es sind dort auf jeden Fall keine 54 Personen gemeldet.

 

  • Darüber hinaus regte Ratsmitglied Micke an, die Beete vor dem Rathaus mehr zu pflegen. Die Bürgermeisterin sagte, dies sei seitens des Bauhofes bereits eingeplant.

 

  • Ratsmitglied Jankrift sprach an, dass ein Graben aufgrund von Umweltschutzanlagen bis zum 15. Juni nicht gemäht und geräumt werden durfte. Daher war der Wasserabfluss an der Stelle bei dem Starkregenereignis nicht gewährleistet. 

 

  • Ratsmitglied Winterberg teilte mit, dass er auf Regenereignisse angesprochen worden ist. Fachdienstleiter Scheckelhoff sagte, die Vorbereitungen für einen Gesamtentwässerungsplanung im Bereich Sudendorf und Glandorf West seien in Angriff genommen worden. 

 

Ratsmitglied Bäumer sagte, dass er das sehr positiv bewerte, denn hier staue sich das Wasser.

 

Ratsmitglied Erpenbeck berichtete von einem zugesetzten Gully.

Die Bürgermeisterin bat darum, bei Kenntnisnahme die Verwaltung zu unterrichten.

 

Der Ratsvorsitzende öffnete die öffentliche Sitzung für die teilnehmenden Gäste.

 

  • Der der Vorsitzende von Kult(o)rGut!, Frank Niermann,  bedankte sich herzlich beim gesamten Rat für die einstimmige Unterstützung mit 150.000 Euro für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf.

 

  • Frau Steinhorst fragte, ob für die Erweiterung der Kläranlage ausreichend Platz vorhanden ist. Die Bürgermeisterin antwortete, das Grundstück, auf dem die Erweiterung erfolgen solle, ist bereits im Eigentum der Gemeinde und es ist ausreichend groß.

 

  • Frau Steinhorst sagte, ihr sei aufgefallen, dass es im Außenbereich einige Gebäude gibt, die unbewohnt sind und langsam verfallen. Kann die Gemeinde da etwas unternehmen? Fachdienstleiter Scheckelhoff antwortete, dass der Einfluss der Gemeinde bei Privateigentum gering ist. Solange ordnungsrechtlich nichts vorliegt, kann zunächst nur an den Eigentümer appelliert werden.