Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 150.000 €.

Ein Zuschuss zu den monatlichen Betriebskosten wird entsprechend dem im Archivvertrag bis 12/2021 bewilligten monatlichen Zuschuss in Höhe von 601,00 € bis maximal Ende 2027 fest-geschrieben. Damit seien dann die Arbeiten des Vereis im Rahmen der Touristikaufgaben für die Gemeinde, der Betrieb des Archivs und die anteiligen Betriebskosten für das “Haus Wibbelsmann“ abgegolten.

 

Abstimmungsergebnis:

 


Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Hesse (CDU), sagte, die Gemeinde könne sich glücklich schätzen einen Heimat- und Kulturverein mit so viel Engagement und Erfolg im der Gemeinde Glandorf zu haben.

 

Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Gottlöber, sagte, die UWG unterstütze den Antrag ebenfalls ausdrücklich. Er hob hervor, dass der Verein ca. 1,2 Mio. Euro durch Fremdförderung organisiert habe.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Micke, schloss sich dem ebenfalls an. Er hob hervor, dass die hier zu beschließende Förderung von 150.000 Euro maßgebend für die Zusage anderer Förderungen Dritter ist.

 

Die Bürgermeisterin, Frau Dr. Heuvelmann dankte dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ für das große Engagement. Sie freue sich, dass dieses Projekt zum Wohle der gesamten Gemeinde realisiert wird.

 

Im Folgenden verlas der Ratsvorsitzende den im Sozialausschuss geänderten Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.

 

Nach der Beschlussfassung applaudierten die anwesenden Gäste. Der Vorsitzende von Kult(o)rGut!, Frank Niermann, bedankte sich bei dem gesamten Rat für die einstimmige Unterstützung. 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 150.000 €. Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten, ob laufend oder einmalig, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.